Prüfungsprotokoll mündliche Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie

Folgende Fragen wurden in dieser Beispielprüfung gestellt:

  • Nennen Sie die Punkte der allgemeinen Psychopathologie (bitte vollständig!)
  • Nennen Sie Notfallsituationen – hier wurden nicht nur psychische, sondern auch körperliche Notfälle verlangt (Herzinfarkt, Stürze, Unfälle etc.)
  • Welche Krankheiten können zu Suizidalität führen (bitte vollständig!)
  • Was tun Sie, wenn ein Patient wortlos vor Ihnen sitzt? (Fremdanamnese war gewünscht als Antwort)
  • Was gibt es für rechtliche Möglichkeiten für Sie in der Praxis? (Unterbringungsgesetz – Betreuungsgesetz)
  • Wo beantragt man eine Betreuung? (Vormundschaftsgericht)
  • Wo beantragt man eine Unterbringung?
  • Wer kann das beantragen?
  • Was ist der Unterschied zwischen Wahn und illusionärer Verkennung?
  • Wo findet man Wahnwahrnehmungen? (Schizophrenie / Drogen / Alkohol / Demenz)
  • Erzählen Sie etwas zur Schizophrenie (Symptome 1. und 2. Ranges)
  • Wo findet man illusionäre Verkennung?
  • Unterschied zwischen Wahn und Wahnwahrnehmung und Halluzination und Sinnestäuschung?
  • Nennen Sie Beispiele dafür!

 

Fallschilderung mit Differenzialdiagnose:

Ein Fall: Eine junge Arzthelferin müsse sich ständig die Hände waschen und reinigen, weil sie befürchtet, dass sie sich in der Praxis mit AIDS anstecken könne. Abends muß sie beten und Gott bitten, dass er eine Ansteckung für Sie vermeidet, damit sie überhaupt schlafen kann – was tun Sie?

Ich brachte die gelernte Analyse eines Falls anhand der allgemeinen Psychopathologie, abwägen von Suizidalität und dann die Verdachtsdiagnose „Waschzwang“.

Das wollte die Prüferin aber gar nicht hören, sondern Sie wollte wissen, wie ich therapiere.

Daraufhin brachte ich Stichworte wie „Annahme – Empathie – Angstanalyse – Angsthierarchie – Situationsanalyse – Rationalisierung – lernen von Entspannungtechniken, um die Angst in der Zwangsituation aushalten zu können“

Das war aber alles nicht das, was sie hören wollte – und Sie fragte dann immer wieder, was tun sie noch? Wobei ich irgendwann etwas ratlos wurde.

Sie gab dann das Stichwort „Verhaltenstherapie“ und fragte, was für eine Konditionierung denn dahinterstehen würde (erwartete „Negativer Verstärker“) und bohrte weiter, was ich verhaltenstherapeutisch denn tun würde (erwartete Reizüberflutung – sie würde die Patienten mit ihrer Angst massiv konfrontieren. In einer Arztpraxis hätte man keine Zeit, um langsam die Situation mit der Patientin zu analysieren und in kleinen Schritten  sie mit ihrem Zwang zu konfrontieren und langsam versuchen zu lassen, ihren Zwang auszusetzen und die Angst dafür auszuhalten – hier wäre angezeigt, dass man die Patientin einfach zwingt, ihren Zwang in der Praxis konsequent zu unterdrücken, und sie so erfahren würde, dass er völlig unnötig sei.

Am Ende der Prüfung wurde ich nach einer kurzen Besprechung wieder hereingebeten. Der Amtsarzt erklärte, dass ich trotz der mangelhaften Fallbearbeitung bestanden hätte und wies darauf hin, wie wichtig es sei, die Patientin strikt zu konfrontieren – meine sanfte Therapie würde da gar nichts bringen.

 

Weitere Prüfungsprotokolle finden Interessierte unter Heilpraktiker Psychotherapie mündliche Prüfungen.

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